Rechtsgebiete
Erbrecht
Erben und Vererben will gelernt sein. Nur wer sich rechtzeitig fachlichen Rat holt, vermeidet Fehler, die später zu unnötigem Streit führen.
Der Erblasser möchte zu Lebzeiten frühzeitig verbindliche Regelungen treffen und hierbei oftmals die späteren Berechtigten in seine Entscheidung miteinbeziehen.
Erben und andere Begünstigte wollen um ihre Rechte aber auch Pflichten wissen.
Deshalb umfasst meine Tätigkeit im Bereich des Erbrechts insbesondere
- Testamentserrichtung (vom Entwurf bis zum Notar)
- insbesondere Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Vermächtnisse, Auflagen
- Pflichtteilsrecht
- vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen zu Lebzeiten und auf den Todesfall
- Übergabeverträge
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Erbenermittlung und Erbenfeststellung
- Erbengemeinschaft
- Erbschaftsausschlagung
- Erbscheinsverfahren
- Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis
- Nachlass-Feststellung
- Errichtung des Nachlass-Verzeichnisses
- Nachlass-Abwicklung
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Übertragung von Immobilien
Straf- und Verfahrensrecht
Niemand ist gerne mit Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten konfrontiert. Das Strafrecht wird stets komplexer. Immer mehr Verhalten ist heutzutage strafbar und die Strafen werden durch den Gesetzgeber oftmals aufgrund politischem Druck ständig verschärft. Deswegen gelangt der unbescholtene Bürger schnell ins Visier der Ermittler und gilt als Beschuldigter/Betroffener. Ob schuldig oder unschuldig, das stellt sich erst später oft nach aufwendigem Ermittlungs- und/oder Strafverfahren heraus.
Falsche Scham oder Angst vor Strafe sind ein schlechter Ratgeber. Der Strafverteidiger ist hier der einzige Verbündete mit juristischem Sachverstand, der die Interessen und Freiheitsrechte seines Mandanten stets einseitig vertritt und schützend vor ihm steht.
Auf der anderen Seite gibt es viele Geschädigte/Verletzte, die sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren nicht auf staatliche Stellen verlassen wollen und die den Rechtsanwalt frühzeitig als ihren eigenen Interessenvertreter brauchen.
Zu Recht gilt der Satz: „Gehen Sie zu Ihrem Anwalt, bevor Sie es müssen!“
Als Ihr Strafverteidiger umfasst meine Tätigkeit insbesondere die
- Beratung von Unternehmen zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren (Compliance)
- Verteidigung in Ermittlungsverfahren bzw. steuerrechtlichen Vorermittlungen
- Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigung in Führerscheinsachen/Vertretung in Führerscheinverfahren
- Verteidigung gegen staatliche Einziehungsverfahren
- Vertretung von Nebenklagen und Privatklagen
- Vertretung als Zeugenbeistand
- Rechtsmittelverfahren der Berufung und Revision
- Begleitung in der Bewährungszeit und bei Führungsaufsicht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
- Vermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
Schadensrecht
Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Wer den Schaden hat muss sich zu allem Ärger nun selbst noch um Ersatz für materielle Schäden und/oder Schmerzensgeld kümmern. Keinesfalls sollte man sich auf die Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung (modernes Schadensmanagement) verlassen.
Bei selbstverschuldeten Unfällen oder der Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche hilft der Anwalt und vertritt die Interessen seines Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
Auch außerhalb des Straßenverkehrs können Schadensfälle eintreten, bei denen Sie entweder Geschädigter/Berechtigter oder aber Schadensverursacher/Verpflichteter sind. Die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte, aber auch die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche, überfordert den juristischen Laien oftmals. Hier ist der Anwalt gefordert.
- die Klärung und Beurteilung der Haftungssituation/Schadensquoten
- die Schadensfeststellung nach Umfang und Höhe
- die Schadensbezifferung von materiellen Ansprüchen (z.B. Schäden an Fahrzeugen und sonstigen Sachen, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Rentenschäden, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschäden)
- die Bewertung und Bezifferung von immateriellen Ansprüchen (z.B. Schmerzensgeld)
- die außergerichtlich wie gerichtliche Geldtendmachung und Durchsetzung der Ansprüche
- die Absicherung von Folge- und Zukunftsschäden
- Verfolgung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen