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Erste Schritte

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie werden einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt? Es existieren bereits Durchsuchungsbeschluss, Haftbefehl, Strafbefehl oder Anklage?
Geben Sie selbst keine Auskünfte und warten Sie keinesfalls auf das Ergebnis staatsanwaltlicher/behördlicher Ermittlungen oder auf die Strafverhandlung!
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu mir auf, sobald Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Behörden Sie kontaktieren. Ich zeige umgehend Ihre Verteidigung an und bin fortan Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden. Erst wenn wir anhand der Ermittlungsakte erfahren, warum gegen Sie ermittelt wird, erarbeiten wir eine gemeinsame Strategie und entscheiden uns für eine Stellungnahme oder für Schweigen.
Versäumnisse und Fehler im Ermittlungsverfahren sind später im Prozess nur schwer zu korrigieren. Deshalb möchte ich mit meiner Beratung und Tätigkeit so früh wie möglich zu Ihren Gunsten Einfluss nehmen.

Gesetzestext

Erbrecht

Wer seine Verhältnisse für die Zeit nach dem Tode schon frühzeitig von seinem juristischen Berater regeln lässt, vermeidet späteren Streit und Zwist.
Eine erbrechtliche Auseinandersetzung fällt den Beteiligten leichter, wenn der Rechtsanwalt schon ab dem Tod des Erblassers (Erbfall) eingeschaltet wird. Egal ob gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge (z.B. Testament, Erbvertrag).
Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, nehmen Sie frühzeitig zum Nachlassgericht Kontakt auf und schlagen Sie dort Ihren juristischen Berater vor.

Urs Gronenberg Erbrecht

Unfall- und Schadensrecht

Wer frühzeitig seinen Anwalt für die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche einschaltet, hat es später leichter an sein Geld zu kommen. Der Anwalt übernimmt bereits die Ermittlung des Unfallgegners und seiner Haftpflichtversicherung für Sie. Ihre Schäden werden erfasst, dargelegt, berechnet und bei der Gegenseite reguliert. Mit lästigem Schreibkram sind Sie dann nicht mehr befasst.

Beratung Unfallrecht